1 – Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von 083 – Studio für Architektur und Design GbR (im Folgenden: Unternehmen) sind vereinbart für alle Lieferungen, Kostenrechnungen und Leistungen, die vom Unternehmen an dessen Kunde erbracht werden. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen des Unternehmens. Abweichende oder entgegen stehende Bedingungen des Kunden bedürfen zu deren wirksamer Vereinbarung der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.
2 – Angebote
Angebote des Unternehmens sind einen Monat verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Annahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen. Das Unternehmen behält sich für letzteren Fall vor, Preisanpassungen an den Kunden weiterzugeben. Gegenüber Kaufleuten ergibt sich der endgültige Vertragsinhalt aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmens, sofern dieser nicht durch den Kunden unverzüglich widersprochen wird.
Ergeben sich Änderungen durch etwaige Irrtümer, die uns beim Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungs erteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation oder durch falsche Addition, berechtigen uns diese nach unserer Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
3 – Vertragsanpassung
Ändern sich die Bezugskosten oder Lohnkosten des Unternehmens für zu liefernde Waren oder zu erbringende Leistungen, die nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden, so kann das Unternehmen eine angemes sene Anpassung des Verkaufspreises verlangen. Technische Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie herstellerseitige Weiterentwicklungen und Produktveränderungen bleiben vorbehalten. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten, in Unterlagen, auf unserer Homepage und aus sonstigen Informationsquellen zunächst unverbindlich.
4 – Warenauslieferung und Erbringung von Leistungen
Lieferzeitangaben und Bearbeitungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Das Unternehmen hat das Recht, Teilleistungen zu erbringen und diese separat abzurechnen. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der Lieferfirma. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auf schriftlichen Kundenwunsch kann eine gesondert zu vergütende Transportversicherung erfolgen. Bei Bestellungen aus dem hauseigenen Warenkatalog gelten die darin enthaltenen Lieferbedingungen zusätzlich. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5 – Gewährleistung
Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Auslieferung der Ware eingehend dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden.Kaufleute bleiben zur sofortigen Untersuchungs und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB weiterhin verpflichtet. Bei anerkannten Mängeln hat das Unternehmen das Recht zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware; schlägt dies endgültig fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Preises oder Rücknahme der fehlerhaften Ware gegen Gutschrift verlangen. Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. Das Unternehmen haftet nicht für Verschleiß, Beschädigung der Waren durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, fehlerhafte Bedienung, Verwendung herstellerseits nicht empfohlenen Zubehörs sowie bei Verände rungen oder Reparaturen an der Ware, wenn diese nicht vom Unternehmen ausgeführt worden sind. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit vom Unternehmen auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Die Behebung der Mängel findet erforderlichenfalls am Sitz der Lieferfirma statt. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verlängert nicht die ursprüngliche Verjährungsfrist.
6 – Eigentumsvorbehalt
Das Unternehmen behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Liefert das Unternehmen an Vollkaufleute, behält sich das Unternehmen das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche, auch künftige oder bedingte Forderungen gegenüber dem Kunden erfüllt sind. Wird die gelieferte Ware von einem Kunden, der Kaufmann ist, zurückgenommen, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das Unternehmen berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen. Jede Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und dergleichen über die Vorbehaltsware durch den Kunden ist unzulässig.
Bei Eingriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Kunde dies dem Unternehmen sofort mitzuteilen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das Unternehmen berechtigt, selbst oder durch Dritte die Räume des Kunden zu betreten, um die Vorbehaltsware abzuholen. Ist der Kunde gewerblicher Abnehmer oder Kauf mann, ist er zur Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, wohl aber zur Weiterveräußerung im geordneten Geschäftsgang. Die aus der Veräußerung herrühren den Forderungen gegenüber seinem Geschäftspartner tritt der Kunde des Unternehmens hiermit bereits jetzt ab, im Falle einer Weiterbearbeitung einschließlich des Veredlungsanteils.
Das Unternehmen gewährt eine Schonfrist von 2 Wochen beginnend mit dem Tage des Verzugseintrittes bis zur Offen legung der Forderungsabtretung gegenüber dem Geschäfts partner des Kunden.
Nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung des Unternehmens Namen und Anschriften der Geschäftspartner des Kunden vollständig zu nennen und die gegenüber den Geschäftspartnern gestellten Rechnungen in Abschrift zur Verfügung zu stellen. Der Kunde des Unternehmens ermächtigt unwiderruflich den jeweiligen Besitzer der Vorbehalts ware, die Vorbehaltsware an das Unternehmen herauszugeben. Nimmt das Unternehmen die Vorbehaltsware zurück, so wird eine Gutschrift in Höhe des Wertes am Tage der Rückgabe erteilt.
7 – Zahlungsbedingungen
Das Unternehmen stellt 50 % des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss in Rechnung. Dieser Betrag ist sofort fällig. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto Kasse wertstellend zu zahlen.
Das Unternehmen behält sich vor, Vorauskasse oder Barzahlung bei Lieferung zu verlangen. Werden Schecks oder Wechsel erfüllungshalber entgegengenommen, so gehen Diskont und Bankspesen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann das Unternehmen offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Leistungen Zahlung netto Kasse bei Anlieferung verlangen oder mit sofortiger Wirkung von der Ausführung des Vertrages zurücktreten. Das Unternehmen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden ab Verzugs eintritt Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwert steuer. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegen Forderungen des Unternehmens darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Eine Zahlungspflicht des Auftraggebers nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die bis dahin geleisteten Dienste des Auftragnehmers sind anteilig abzurechnen.
8 – Abtretung
Das Unternehmen ist berechtigt, alle bestehenden und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise und mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden an einen Factor abzutreten. Das Unternehmen ist weiterhin ermächtigt, die Forderungen gegen über dem Kunden auf Rechnung des Factors einzuziehen.
Der Kunde ist ermächtigt, über die Kaufsache im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen. Der Kunde tritt dem Unternehmen alle Rechte aus der Weiterveräußerung ab. Der Kunde ist weiterhin ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf auf Rechnung des Unternehmens einzuziehen. Sind die Kunden Vollkaufleute, ist die Abtretung gleichwohl wirksam, wenn die Abtretung zwischen den Parteien gemäß § 399 BGB ausgeschlossen ist.
9 – Gefahrtragung bei Probelieferung, Musterstellung und Miete
Zur Erprobung, Musterstellung oder leihweise gelieferte Ware sowie zur Miete überlassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und bleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er haftet für unsachgemäße Benutzung, Beschädigung und den zufälligen Untergang.
10 – Konzeption, Entwurf, Planung und Konstruktion
Vom Unternehmen erstellte Planungen und Konzepte und vom Unternehmen selbst gefertigte Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über kostenpflichtige Planungsleistung erstellt. Bei unbefugtem Gebrauch stellt das Unternehmen die Planungsleistung nachträglich in Rechnung. Werden vom Auftraggeber nach Abschluss der Ausführungsplanung oder Freigabe der Pläne Änderungen veranlasst, so werden die Planungsänderungen wie folgt nach Zeitaufwand vergütet:
Grundlagenermittlung i.d.R. – unentgeltlich
Konzeption, Entwurfsplanung, Ausführungs-/ Werkplanung oder Konstruktionsplanung – 80,00€/h
Montage und Installation – 60,00€/h
Die Nachweise über den Zeitaufwand sind dem Auftraggeber zeitnah, mindestens monatlich zur Prüfung vorzulegen. Vorge nannte Stundensätze gelten für sämtliche Stundenarbeiten des Auftragnehmers. Reisekosten werden nach Zeitaufwand gem. den vorstehenden Stundensätzen abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Nebenkosten des Auftragnehmers nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber und unter Vorlage der Originalbelege durch den Auftraggeber zu tragen. Sämtliche Angaben von Preisen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11 – Lieferung
Das Unternehmen weist darauf hin, dass vorgelegte Holz und Stoffmuster, Farbkarten u. Ä. lediglich zur annähernden Bestimmung der zu liefernden Ware herangezogen werden können. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eigenschaften von Einrichtungsgegen ständen gelten nur als vereinbart, wenn dies schriftlich erfolgt ist. Das Unternehmen weist darauf hin, dass insbesondere Echtholz und Lederprodukte ein erhebliches Farb und Musterspiel aufweisen, Farb und Strukturunterschiede können nicht als Beanstandung anerkannt werden.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf Kosten des Kunden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird; für eine Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Die Lieferfrist beträgt regelmäßig, je nach Artikel und Lieferort, zwischen 6 und 8 Wochen nach Eingang der Zahlung durch den Kunden. Eventuell vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbrau cher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet. Nach Anzeige der Lieferbereitschaft der bestellten Waren lagert das Unternehmen diese bis zu 14 Tage unentgeltlich für den Kunden ein. Für die Zeit der Einlagerung haftet das Unternehmen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Käufer trägt die Gefahr des Untergangs der Kaufsache infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers. Ab dem 15. Tag behält sich das Unternehmen vor, Einlagerungskosten zu erheben. Hierfür setzt das Unternehmen pro Kubikmeter und pro Tag 8,00 Euro an. Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in das Objekt oder die von ihm bestimmte Anlieferungsadresse – auch durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes erfolgen kann.
12 – Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens, soweit Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen geschlossen wurden.
13 – Schlussbestimmungen
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes ist es notwendig, die personenbezogenen Daten der Kunden durch die EDV des Unternehmens zu speichern (Hinweis gem. § 33 BDSG). Sollte eine dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige wirksame, die der unwirksamen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt.
Letzte Änderung: 20. März 2023
1 – Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von 083 – Studio für Architektur und Design GbR (im Folgenden: Unternehmen) sind vereinbart für alle Lieferungen, Kostenrechnungen und Leistungen, die vom Unternehmen an dessen Kunde erbracht werden. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Vertragsbedingungen des Unternehmens. Abweichende oder entgegen stehende Bedingungen des Kunden bedürfen zu deren wirksamer Vereinbarung der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.
2 – Angebote
Angebote des Unternehmens sind einen Monat verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Annahmen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen. Das Unternehmen behält sich für letzteren Fall vor, Preisanpassungen an den Kunden weiterzugeben. Gegenüber Kaufleuten ergibt sich der endgültige Vertragsinhalt aus der schriftlichen Auftragsbestätigung des Unternehmens, sofern dieser nicht durch den Kunden unverzüglich widersprochen wird.
Ergeben sich Änderungen durch etwaige Irrtümer, die uns beim Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungs erteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation oder durch falsche Addition, berechtigen uns diese nach unserer Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
3 – Vertragsanpassung
Ändern sich die Bezugskosten oder Lohnkosten des Unternehmens für zu liefernde Waren oder zu erbringende Leistungen, die nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht werden, so kann das Unternehmen eine angemes sene Anpassung des Verkaufspreises verlangen. Technische Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht sowie herstellerseitige Weiterentwicklungen und Produktveränderungen bleiben vorbehalten. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Prospekten, in Unterlagen, auf unserer Homepage und aus sonstigen Informationsquellen zunächst unverbindlich.
4 – Warenauslieferung und Erbringung von Leistungen
Lieferzeitangaben und Bearbeitungsfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Das Unternehmen hat das Recht, Teilleistungen zu erbringen und diese separat abzurechnen. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Sitz der Lieferfirma. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auf schriftlichen Kundenwunsch kann eine gesondert zu vergütende Transportversicherung erfolgen. Bei Bestellungen aus dem hauseigenen Warenkatalog gelten die darin enthaltenen Lieferbedingungen zusätzlich. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
5 – Gewährleistung
Mängelrügen für offensichtliche Mängel müssen innerhalb von einer Woche nach Auslieferung der Ware eingehend dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt werden.Kaufleute bleiben zur sofortigen Untersuchungs und Rügepflicht gemäß §§ 377, 378 HGB weiterhin verpflichtet. Bei anerkannten Mängeln hat das Unternehmen das Recht zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Ware; schlägt dies endgültig fehl, kann der Käufer Herabsetzung des Preises oder Rücknahme der fehlerhaften Ware gegen Gutschrift verlangen. Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate nach Gefahrübergang. Das Unternehmen haftet nicht für Verschleiß, Beschädigung der Waren durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden, fehlerhafte Bedienung, Verwendung herstellerseits nicht empfohlenen Zubehörs sowie bei Verände rungen oder Reparaturen an der Ware, wenn diese nicht vom Unternehmen ausgeführt worden sind. Schadensersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit vom Unternehmen auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Die Behebung der Mängel findet erforderlichenfalls am Sitz der Lieferfirma statt. Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verlängert nicht die ursprüngliche Verjährungsfrist.
6 – Eigentumsvorbehalt
Das Unternehmen behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Liefert das Unternehmen an Vollkaufleute, behält sich das Unternehmen das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche, auch künftige oder bedingte Forderungen gegenüber dem Kunden erfüllt sind. Wird die gelieferte Ware von einem Kunden, der Kaufmann ist, zurückgenommen, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das Unternehmen berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zurückzunehmen. Jede Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung und dergleichen über die Vorbehaltsware durch den Kunden ist unzulässig.
Bei Eingriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Kunde dies dem Unternehmen sofort mitzuteilen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist das Unternehmen berechtigt, selbst oder durch Dritte die Räume des Kunden zu betreten, um die Vorbehaltsware abzuholen. Ist der Kunde gewerblicher Abnehmer oder Kauf mann, ist er zur Sicherheitsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, wohl aber zur Weiterveräußerung im geordneten Geschäftsgang. Die aus der Veräußerung herrühren den Forderungen gegenüber seinem Geschäftspartner tritt der Kunde des Unternehmens hiermit bereits jetzt ab, im Falle einer Weiterbearbeitung einschließlich des Veredlungsanteils.
Das Unternehmen gewährt eine Schonfrist von 2 Wochen beginnend mit dem Tage des Verzugseintrittes bis zur Offen legung der Forderungsabtretung gegenüber dem Geschäfts partner des Kunden.
Nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung des Unternehmens Namen und Anschriften der Geschäftspartner des Kunden vollständig zu nennen und die gegenüber den Geschäftspartnern gestellten Rechnungen in Abschrift zur Verfügung zu stellen. Der Kunde des Unternehmens ermächtigt unwiderruflich den jeweiligen Besitzer der Vorbehalts ware, die Vorbehaltsware an das Unternehmen herauszugeben. Nimmt das Unternehmen die Vorbehaltsware zurück, so wird eine Gutschrift in Höhe des Wertes am Tage der Rückgabe erteilt.
7 – Zahlungsbedingungen
Das Unternehmen stellt 50 % des Auftragsvolumens bei Vertragsabschluss in Rechnung. Dieser Betrag ist sofort fällig. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto Kasse wertstellend zu zahlen.
Das Unternehmen behält sich vor, Vorauskasse oder Barzahlung bei Lieferung zu verlangen. Werden Schecks oder Wechsel erfüllungshalber entgegengenommen, so gehen Diskont und Bankspesen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann das Unternehmen offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Leistungen Zahlung netto Kasse bei Anlieferung verlangen oder mit sofortiger Wirkung von der Ausführung des Vertrages zurücktreten. Das Unternehmen ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden ab Verzugs eintritt Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwert steuer. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegen Forderungen des Unternehmens darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Kündigt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Eine Zahlungspflicht des Auftraggebers nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die bis dahin geleisteten Dienste des Auftragnehmers sind anteilig abzurechnen.
8 – Abtretung
Das Unternehmen ist berechtigt, alle bestehenden und künftigen Forderungen aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise und mit oder ohne Benachrichtigung des Kunden an einen Factor abzutreten. Das Unternehmen ist weiterhin ermächtigt, die Forderungen gegen über dem Kunden auf Rechnung des Factors einzuziehen.
Der Kunde ist ermächtigt, über die Kaufsache im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen. Der Kunde tritt dem Unternehmen alle Rechte aus der Weiterveräußerung ab. Der Kunde ist weiterhin ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf auf Rechnung des Unternehmens einzuziehen. Sind die Kunden Vollkaufleute, ist die Abtretung gleichwohl wirksam, wenn die Abtretung zwischen den Parteien gemäß § 399 BGB ausgeschlossen ist.
9 – Gefahrtragung bei Probelieferung, Musterstellung und Miete
Zur Erprobung, Musterstellung oder leihweise gelieferte Ware sowie zur Miete überlassene Gegenstände werden an den Kunden auf dessen Gefahr ausgeliefert und bleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er haftet für unsachgemäße Benutzung, Beschädigung und den zufälligen Untergang.
10 – Konzeption, Entwurf, Planung und Konstruktion
Vom Unternehmen erstellte Planungen und Konzepte und vom Unternehmen selbst gefertigte Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Die Weiterverwendung darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmens erfolgen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich ein Vertrag über kostenpflichtige Planungsleistung erstellt. Bei unbefugtem Gebrauch stellt das Unternehmen die Planungsleistung nachträglich in Rechnung. Werden vom Auftraggeber nach Abschluss der Ausführungsplanung oder Freigabe der Pläne Änderungen veranlasst, so werden die Planungsänderungen wie folgt nach Zeitaufwand vergütet:
Grundlagenermittlung i.d.R. – unentgeltlich
Konzeption, Entwurfsplanung, Ausführungs-/ Werkplanung oder Konstruktionsplanung – 80,00€/h
Montage und Installation – 60,00€/h
Die Nachweise über den Zeitaufwand sind dem Auftraggeber zeitnah, mindestens monatlich zur Prüfung vorzulegen. Vorge nannte Stundensätze gelten für sämtliche Stundenarbeiten des Auftragnehmers. Reisekosten werden nach Zeitaufwand gem. den vorstehenden Stundensätzen abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Nebenkosten des Auftragnehmers nach vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber und unter Vorlage der Originalbelege durch den Auftraggeber zu tragen. Sämtliche Angaben von Preisen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11 – Lieferung
Das Unternehmen weist darauf hin, dass vorgelegte Holz und Stoffmuster, Farbkarten u. Ä. lediglich zur annähernden Bestimmung der zu liefernden Ware herangezogen werden können. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eigenschaften von Einrichtungsgegen ständen gelten nur als vereinbart, wenn dies schriftlich erfolgt ist. Das Unternehmen weist darauf hin, dass insbesondere Echtholz und Lederprodukte ein erhebliches Farb und Musterspiel aufweisen, Farb und Strukturunterschiede können nicht als Beanstandung anerkannt werden.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf Kosten des Kunden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird; für eine Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Die Lieferfrist beträgt regelmäßig, je nach Artikel und Lieferort, zwischen 6 und 8 Wochen nach Eingang der Zahlung durch den Kunden. Eventuell vereinbarte Lieferzeiten sind unverbindlich. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbrau cher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer im Verzug der Annahme befindet. Nach Anzeige der Lieferbereitschaft der bestellten Waren lagert das Unternehmen diese bis zu 14 Tage unentgeltlich für den Kunden ein. Für die Zeit der Einlagerung haftet das Unternehmen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Käufer trägt die Gefahr des Untergangs der Kaufsache infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers. Ab dem 15. Tag behält sich das Unternehmen vor, Einlagerungskosten zu erheben. Hierfür setzt das Unternehmen pro Kubikmeter und pro Tag 8,00 Euro an. Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in das Objekt oder die von ihm bestimmte Anlieferungsadresse – auch durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes erfolgen kann.
12 – Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz des Unternehmens, soweit Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen geschlossen wurden.
13 – Schlussbestimmungen
Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes ist es notwendig, die personenbezogenen Daten der Kunden durch die EDV des Unternehmens zu speichern (Hinweis gem. § 33 BDSG). Sollte eine dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige wirksame, die der unwirksamen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt.
Letzte Änderung: 20. März 2023